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Ist es okay, als Early Retiree Arbeitslosengeld zu beantragen?

Neulich hat mich eine Freundin gefragt, ob Leute, die FIRE anstreben, eigentlich auch Arbeitslosengeld in ihre Planung mit einbeziehen. Ich finde das eine interessante Fragestellung, weil sie aus meiner Sicht sowohl eine rechtliche als auch eine ethische Komponente hat.

In anderen Blogs habe ich dazu bisher wenig gelesen. Wahrscheinlich, weil die meisten deutschen Blogger noch auf dem FIRE-Weg sind. Da hat man dies Thema noch nicht so auf dem Schirm. Wenn man aber konkret davor steht, seinen festen Job zu kündigen, stellt sich genau diese Frage.

Da gibt es erst einmal die rechtliche Seite, die sich ja ab und zu auch wieder ändert. Aktuelle Angaben und Detailinformationen findest du auf der Seite der Bundearbeitsagentur.

Grob gesagt, musst du in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, damit du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. (Korrekterweise „Arbeitsgeld I“, also das Arbeitslosengeld, auf das du aus der Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung Anspruch hast. Ich schreib der Einfachheit halber weiter „Arbeitslosengeld“).

 

Höhe des Arbeitslosengeldes

Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach deinem letzten Netto-Gehalt. Sie beträgt standardmäßig maximal 60% deines letzten Netto-Gehalts, wenn du ein Kind hast, maximal 67% deines letzten Netto-Gehalts.

Wieso maximal? Maximal deshalb, weil sich das Arbeitslosengeld nicht an deinem tatsächlichen letzten Netto-Gehalt orientiert, sondern an dem Brutto-Gehalt, bis zu dessen Höhe Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. In 2018 beträgt dies Brutto-Gehalt 6.500 EUR (West) und 5.800 EUR (Ost).

Wichtig also für dich: solltest du zu dem Zeitpunkt, an dem eine mögliche Arbeitslosmeldung für dich relevant wird, oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, deckt das Arbeitslosengeld weniger als 60 bzw. 67% deines Netto-Gehalts ab. Das ist aber auch völlig in Ordnung, denn du hast dann auch nur bis zur Bemessungsgrenze Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet.

 

Nicht zu unterschätzen: die Steuerklasse

Da das Arbeitslosengeld als ein theoretisches Netto errechnet wird, ist auch deine Steuerklasse relevant. Je höher die Abzüge in deiner Steuerklasse, desto niedriger auch der Arbeitslosengeldanspruch – bei gleichem Ausgangs-Brutto-Gehalt.

Wenn du als Alleinstehender Steuerklasse I hast, hast du hier leider keinen Gestaltungsspielraum. Aber wenn du verheiratet bist, sieht es anders aus. Besonders relevant ist hier die Steuerklassenkombi III/V.

Häufig wird diese Kombi von Ehepaaren gewählt, wenn die Gehaltsunterschiede der beiden Ehepartner sehr hoch sind. Um schon während des laufenden Jahres möglichst wenig Steuern zu zahlen, wählt dann der Partner mit dem höheren Gehalt die Steuerklasse III und der Partner mit dem niedrigeren Gehalt die Steuerklasse V. Wird jetzt der Partner mit der “ungünstigen” Steuerklasse V arbeitslos, hat er auch nur einen Anspruch auf 60% des niedrigeren rechnerischen Nettos.

 

Steuerliche Gestaltung

Wenn der zeitliche Vorlauf groß genug ist, kann es Sinn machen, die aktuelle Steuerklassenkombi zu wechseln.

Im oben genannten Beispiel würde der Ehepartner, der von einer Arbeitslosigkeit ausgeht, in die Steuerklasse III wechseln, der Ehepartner, der seinen Job behält, in die Steuerklasse V. Auch ein Ehepaar, das bei ähnlich hohen Gehältern beider Partner bis dato die Steuerklassenkombi IV/IV gewählt, kann mit entsprechendem Vorlauf in die Kombi III/V wechseln, so dass auch hier ein höheres Arbeitslosengeld zustande kommt. Das gleiche Prinzip gilt übrigens bei der Berechnung von Elterngeld.

Allerdings muss der arbeitslose Partner dann während des Bezugs des Arbeitslosengeldes auch in der “günstigen” Steuerklasse bleiben. Ansonsten wird das Arbeitslosengeld entsprechend nach unten angepasst. Vom Brutto-Gehalt des Partners, der in die „ungünstige“ Steuerklasse V wechselt, bleibt während dieses Zeitraums netto weniger übrig. Insofern muss man sich anschauen bzw. sollte einen Steuerberater konsultieren, welche Lösung individuell am meisten Sinn macht.

 

Dauer der Zahlung

Und wie lange wird Arbeitslosengeld gezahlt? Das hängt zum einen davon ab, wie lange du vor der Arbeitslosigkeit versicherungspflichtig beschäftigt warst, zum anderen davon, wie alt du bist.

Auch hier wieder grob: wenn du vor der Arbeitslosigkeit zwei Jahre gearbeitet hast und unter 50 Jahren alt bist, hast du Anspruch auf bis zu 12 Monate Arbeitslosengeld. Ganz genau sind es tatsächlich 360 Tage, das hat mich in der Praxis überrascht.

Wenn du über 50 Jahre alt bist, hast du Anspruch auf bis zu 15 Monate (450 Tage), bei über 55 Jahren bis zu 18 Monate (540 Tage), und bei über 58 Jahren bis zu 24 Monate (720 Tage) Arbeitslosengeld.

 

Was ist noch wichtig?

Wenn du selber kündigst oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, verhängt die Arbeitsagentur in der Regel eine Sperrzeit. Das heißt, bei einem theoretisch 12-monatigen Leistungsanspruch bekommst du in den ersten drei Monaten KEIN Arbeitslosengeld. In dieser Zeit werden von der Arbeitsagentur auch keine Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet. Allerdings wird spätestens ab dem zweiten Monat deine gesetzliche Krankenversicherung übernommen bzw. dir ein entsprechender Zuschuss gezahlt, wenn du privat versichert bist.

Und wenn du Arbeitslosengeld bekommst, erwartet die Arbeitsagentur von dir natürlich auch, dass du dich um einen neuen Job bemühst. Wahrscheinlich wirst du aufgefordert, dich auf eine bestimmte Menge an Stellenanzeigen zu bewerben. Oder du musst zumindest deine Aktivitäten dokumentieren.

 

Und die ethische Frage?

Eigentlich bringt mich das auch direkt zur ethischen Frage. Aus meiner Sicht ist es grundsätzlich in Ordnung, Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung in Anspruch zu nehmen, auch wenn man schon nah an der finanziellen Unabhängigkeit ist. Im Gegensatz zu anderen staatlichen Leistungen, die aus Steuern finanziert werden, bekommst du Arbeitslosengeld nur, wenn du auch in diese Versicherung eingezahlt hast.

Es ist also eine Versicherungsleistung, und wenn der Versicherungsfall eintritt, kannst du sie in Anspruch nehmen. Damit niemand dafür „belohnt“ wird, so einen Versicherungsfall absichtlich herbeizuführen, gibt es die Sperrzeiten. Das finde ich auch in Ordnung.

Schwertun würde ich mich wahrscheinlich, wenn ich schon genau wüsste, dass ich nie wieder angestellt arbeiten will, und die Leistung trotzdem in Anspruch nehme. Hierzu hat auch Peter Ranning auf seinem Blog “Der Privatier” geschrieben.

In dem Fall würde ich mich lieber auf meine neuen Projekte konzentrieren, und hätte keine Lust Bewerbungen zu schreiben oder der Arbeitsagentur reporten zu müssen.

 

Wie war es bei mir?

Aber vielleicht kommst du ja auch in eine ähnliche Situation wie ich: Ich wollte mir ursprünglich ein Jahr Zeit nehmen, um eine neue Position zu finden, die mir Spaß bringt. Zu dem Zeitpunkt wäre ich mir nicht sicher gewesen, ohne ein Angestelltengehalt auszukommen. Und ich hatte mich bewusst dagegen entschieden, direkt aus der Festanstellung in eine Freiberuflichkeit zu wechseln. Mit 49 Jahren bin ich davon ausgegangen, dass es – wenn überhaupt – der letzte Zeitpunkt ist, in dem man noch einigermaßen gut einen neuen, festen Job finden kann.

Ich habe mich also arbeitslos gemeldet. Da ich mit meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag verhandelt hatte, habe ich eine dreimonatige Sperrfrist beim Arbeitslosengeld bekommen. Für den Fall hatte ich allerdings vorgesorgt, und in meinem Aufhebungsvertrag eine entsprechende Kompensation vereinbart.

In dem Jahr habe ich diverse Gespräche für neue Jobs geführt. Eine Option fand ich inhaltlich sogar sehr spannend. Nur wäre auch dieser Job wieder mit viel Reisetätigkeit und Stress verbunden gewesen, das was ich ja nicht mehr wollte. Und ich habe gemerkt, dass mir „mehr Geld“ einfach nicht mehr wichtig genug war, um wieder zurück ins fest angestellte Hamsterrad zu gehen. Ich bin sehr dankbar dafür, dass ich mich für den Luxus „mehr Zeit“ entscheiden konnte.

Financial Independence Rocks!

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3 Comments

  • Reply
    Carsten
    August 16, 2021 at 10:06 pm

    Ein interessantes Thema und ich teile Deine Ansichten. Generell ist Dein Blog mal eine interessante, neue Perspektive auf das Thema der finanziellen Unabhängigkeit- weiter so!

    • Reply
      Financial Independence Rocks.
      August 17, 2021 at 5:46 pm

      Hallo Carsten,

      danke für Deinen netten Kommentar, freut mich, dass Dir der Blog gefällt!

  • Reply
    plutusandme
    December 27, 2022 at 7:31 pm

    Wir sehen es ähnlich wie Peter oder auch wie hier beschrieben. Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung und tatsächlich bei uns mit eingeplant. Allerdings als Bonbon.

    lg
    Plutusandme

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